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   LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17   

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LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17 (https://dejure.org/2018,23068)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2018 - 416 HKO 222/17 (https://dejure.org/2018,23068)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 416 HKO 222/17 (https://dejure.org/2018,23068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 195 ZPO, § 317 ZPO, § 750 ZPO, § 890 Abs 2 ZPO, § 927 Abs 1 ZPO
    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer anwaltlich beglaubigten Kopie einer beglaubigten Abschrift gegen Empfangsbekenntnis

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Nach einer Ansicht ist die Zustellung einer Ausfertigung oder jedenfalls einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung erforderlich (vgl. OLG Koblenz WRP 2017, 863, 864; OLG Düsseldorf WRP 2015, 764, 766 f.; Isele , WRP 2015, 823; Ott , WRP 2016, 1455).

    Dies ergebe sich aus der Anwendung des durch § 928 ZPO verwiesenen § 750 Abs. 1 S. 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2015, 764, 766; Isele , WRP 2015, 823, 825).

    Aus der Formulierung des § 928 ZPO ergibt sich gerade nicht zwingend, dass zur fristwahrenden Einleitung der Vollziehung i.S.d. § 929 Abs. 2 ZPO stets das Betreiben der Zwangsvollstreckung erforderlich wäre (so aber OLG Düsseldorf WRP 2015, 764, 766; vgl. jedoch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2015, Az.: I-2 U 2/15 - juris, Rn. 4 ff.).

    Die Notwendigkeit der Zustellung einer Ausfertigung ergibt sich folglich auch nicht aus der Geltung des § 750 ZPO im Vollstreckungsverfahren und dem hiermit verbundenen Formalisierungsgrundsatz (a.A. OLG Düsseldorf WRP 2015, 764, 767).

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Die daneben vorgenommene Zustellung von Amts wegen genügt nicht, weil diese nicht den Willen des Antragstellers belegt, die Vollstreckung aus der Verfügung zu betreiben und sich damit dem Schadensersatzrisiko des § 945 ZPO auszusetzen (grdl. BGH NJW 1993, 1076, 1077 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.06.2005, Az.: 3 U 221/04).

    Sinn und Zweck der Vollziehungsfrist ist es, dem Antragsgegner einerseits vor Augen zu führen, dass von der einstweiligen Verfügung Gebrauch gemacht werden soll, ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH GRUR 2009, 890, 891 - Ordnungsmittelandrohung; NJW 1993, 1076, 1077; 1991, 496, 497).

    Dies setzt lediglich eine leicht feststellbare, d.h. formalisierte oder urkundlich belegte Vorgehensweise voraus (BGH NJW 1993, 1076, 1079).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Sinn und Zweck der Vollziehungsfrist ist es, dem Antragsgegner einerseits vor Augen zu führen, dass von der einstweiligen Verfügung Gebrauch gemacht werden soll, ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH GRUR 2009, 890, 891 - Ordnungsmittelandrohung; NJW 1993, 1076, 1077; 1991, 496, 497).

    Dementsprechend ist zwischenzeitlich anerkannt, dass auch die Schadensersatzpflicht des Gläubigers nach § 945 ZPO auf diesen Zeitpunkt zurückwirken kann, ohne dass es auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 750 Abs. 1 ZPO ankommt (grdl. BGH GRUR 2009, 890, 891 - Ordnungsmittelandrohung).

  • OLG München, 06.02.2013 - 15 U 2848/12

    Vollziehung einer durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Nach anderer Ansicht genügt die Zustellung einer einfachen (OLG München WRP 2013, 674; BeckOK ZPO/ Mayer , 27. Ed. 1.12.2017, ZPO § 936 Rn. 17) bzw. beglaubigten Urteilsabschrift (Zöller/ Vollkommer, 32. Aufl. 2018, ZPO § 929 Rn. 12A; wohl auch Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/ Retzer , 4. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 532a; wie hier in anwaltlich beglaubigter Kopie: OLG Frankfurt GRUR-RS 2016, 111586).

    Die Zustellung einer Ausfertigung sei, wenn das Urteil dem Schuldner ohnehin von Amts wegen wirksam zugestellt werde, eine sinnlose Förmelei, da dieser ohne weiteres die Übereinstimmung der ihm im Parteibetrieb und von Amts wegen zugestellten Fassungen feststellen könne (OLG München WRP 2013, 674, 675).

  • OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16

    Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Urteilsverfügung des OLG Hamburg vom 09.11.2017 (Az.: 3 U 246/16) wird zurückgewiesen.

    die durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.

  • OLG Köln, 07.04.2017 - 6 U 135/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis im

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Zum anderen wird in der Rechtsprechung vereinzelt bereits dann eine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung angenommen, wenn der Gläubiger bei Vorliegen positiver Kenntnis schlicht untätig bleibt, weil er sich in diesem Fall bewusst dem Schadensersatzrisiko des § 945 ZPO nicht habe aussetzen wollen (OLG Köln WRP 2017, 1005, 1006; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).
  • KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14

    Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Das kann zum einen daraus hervorgehen, dass der Gläubiger in Kenntnis begangener Zuwiderhandlungen ausdrücklich auf die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens verzichtet (KG GRUR-RR 2015, 181, 183; Urt. v. 08.04.2011, Az.: 5 U 140/10; NJOZ 2010, 1562; Isele , WRP 2017, 1050, 1051), was hier nicht in Rede steht.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 6 U 219/09

    "Whiskey-Cola" - Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Zum anderen wird in der Rechtsprechung vereinzelt bereits dann eine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung angenommen, wenn der Gläubiger bei Vorliegen positiver Kenntnis schlicht untätig bleibt, weil er sich in diesem Fall bewusst dem Schadensersatzrisiko des § 945 ZPO nicht habe aussetzen wollen (OLG Köln WRP 2017, 1005, 1006; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).
  • KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09

    Vorübergehender Vollstreckungsverzicht - Dringlichkeitsschädlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Das kann zum einen daraus hervorgehen, dass der Gläubiger in Kenntnis begangener Zuwiderhandlungen ausdrücklich auf die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens verzichtet (KG GRUR-RR 2015, 181, 183; Urt. v. 08.04.2011, Az.: 5 U 140/10; NJOZ 2010, 1562; Isele , WRP 2017, 1050, 1051), was hier nicht in Rede steht.
  • OLG Hamburg, 20.09.2007 - 3 U 30/07

    Irreführende Werbung für Billigflugreise zum Pauschalpreis bei unterlassenem

    Auszug aus LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
    Dies widerspräche jedoch dem allgemeinen Grundsatz, dass eine allgemeine Pflicht des Gläubigers zur Marktbeobachtung nicht besteht (OLG Hamburg WRP 2008, 149, 150 - Gepäckgebühr; OLG Köln GRUR-RR 2003, 187 - Weinbrandpraline).
  • OLG Köln, 26.02.2003 - 6 U 201/02

    Dringlichkeit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsbegehrens; Lauterkeit des

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13

    Streitwert des Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO

  • KG, 08.04.2011 - 5 U 140/10

    Vollzug einer Auskunftsverfügung

  • BGH, 10.07.2014 - I ZR 249/12

    Nero - Schadensersatzpflicht bei unberechtigter einstweiliger Verfügung:

  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

  • OLG Koblenz, 04.05.2017 - 9 W 650/16

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer einfachen Abschrift genügt nicht

  • OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 221/04

    Unterlassungsverfügungen bedürfen der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06

    Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot

  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09

    Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.2.2018, Az. 416 HKO 222/17, wird zurückgewiesen.
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